Die kriminelle Berliner Staatsanwaltschaft
schützt das Verbrechen des Meineids von Prof. Kurth (RKI)
zum Angriff auf unser Recht auf Leben.Sehr geehrte / liebe tatsächlich Lebenswillige,
wer die dreisten Lügen der sog. Wissenschaftler über die erfolgten wissenschaftlichen Existenznachweise der Viren, die Krankheiten verursachen sollen, mit der Wissenschaftsfreiheit rechtfertigt, der sollte und muss auch sofort die Selbstmordattentate der sog. Islamisten und die Zerstörung des World Trade Centers in New York am 11.9.2001 mit der menschenrechtlich gesicherten Religionsfreiheit als Religionsausübung rechtfertigen.
Es stellt sich die Frage, wann diese Justiz in der BRD, ihre Innenminister, die Industrienationen und ganz besonders die US-Regierung das tun.
Die Staatsanwaltschaft Berlin rechtfertigte jetzt den Meineid von Prof. Kurth vom 24.3.2009 in Berlin in dem Verfahren gegen Dr. rer. nat. Stefan Lanka mit der grundgesetzlich gesicherten Wissenschaftsfreiheit.
Wer im Rahmen der Meinungsfreiheit glaubt, dass die Justiz in der BRD unter Idiotie leidet, wenn sie die völkermörderischen Lügen im Gesundheitswesen in der BRD schützt, indem sie diese Lügen mit der Wissenschaftsfreiheit rechtfertigt, der verharmlost möglicherweise das Toben krimineller Energie in dieser Justiz durch die Vermutung der Idiotie.
Wer das, was sich heute im Gesundheitswesen als Wissenschaft tarnt, dem staatlichen Schutz der Wissenschaftsfreiheit zuweist, der muss konsequenterweise auch den Terrorismus dem staatlichen Schutz aufgrund des Rechts auf freie Religionsausübung zuweisen.
Immer wieder haben wir darauf hingewiesen, dass die staatliche, tödliche Verlogenheit im Zusammenhang mit HIV und AIDS nur ein Symptom ist, in einem auf Lebenszerstörung angelegten System, das als Gesundheitssystem getarnt wird, ein Symptom einer demokratisch rechtsstaatlich getarnten globalen Herrschaft, die auf die zügige Vernichtung der gesamten Menschheit hinwirkt.
Dieser Selbstzerstörung kann sich niemand individuell durch Aufklärung entziehen.
Tatsächlich geht AIDS nicht alle an.
Die verlogene, völkermörderische, globale AIDS-Diktatur geht allerdings diejenigen Menschen an, die sich tatsächlich für das Leben entschieden haben und die tatsächlich leben wollen und ein „Leben mit Zukunft“ leben und den künftigen Generationen nicht die natürlichen Lebensgrundlagen zerstören lassen wollen.
In der jetzigen weltgeschichtlichen Phase, in der wir als Menschheit erstmalig die Möglichkeit errungen haben, uns selbst durch Atomwaffen, Umweltzerstörung und innere biologische Zerstörung durch Chemomedikamente, Gentechnologie usw. zu vernichten, geht also AIDS jeden lebenswilligen Menschen an.
Seit über 50 Jahren wissen wir: Zur Zerstörung der Menschheit, zum oft vorausgesagten Weltuntergang, brauchen wir keinen Teufel und keine Naturkatastrophen mehr.
Das schaffen wir als Menschheit heute ganz alleine, indem wir einfach nur so weitermachen wie bisher und uns nicht ehrlich für das Leben entscheiden.
Es scheint nur eine unrealistische Hoffnung von Zukunft zu geben.
Kaum ein Mensch betritt einen begehbaren Weg in die Zukunft, den jeder klein-klein im Rahmen seiner Möglichkeiten gehen könnte.
Die kriminelle Verlogenheit in Zusammenhang mit „HIV“ ist extrem dreist und plump, entsprechend der kriminellen Normalität der US-Regierung, die am 23.4.1984 der Weltbevölkerung die Entdeckung eines Virus in Zusammenhang mit dem sog. AIDS-Syndrom vorgelogen hat.
Diese völkermörderische Lüge wird auch in der BRD durch alle Gesundheitsbehörden und die Justiz, die in den letzten 15 Jahren klein-klein mit AIDS konfrontiert worden sind, vorsätzlich kriminell geschützt.
Die kriminelle Energie in den Gesundheitsbehörden und in der Justiz im Umgang mit dem US-Regierungsverbrechen wird immer heftiger, so dass wir sie allmählich für normal halten.
Die Staatsanwaltschaft Berlin hat mit Datum vom 30.12.2009 den Staatsbürgern, die gegen Prof. Kurth Strafanzeige wegen seines Meineids am 24.3.2009 vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten im Verfahren gegen Stefan Lanka gestellt haben, in einem gleichlautenden Schreiben mitgeteilt, dass das Ermittlungsverfahren gegen Prof. Kurth nach § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) eingestellt worden ist.
Sie erhielten die Mitteilung erst um den 25. 1. 2010.
Zu der Zeit, in der das RKI schon seit Jahren auf der Internetseite des RKI verbreitete, dass Dr. Lanka mit seiner im Zusammenhang mit HIV aufgestellten Forderung nach Erfüllung des „Goldstandards“, also des Direktnachweises des „HIV“, eine wissenschaftlich nicht gerechtfertigte Messlatte legt, demnach also kein Direktnachweis des „HIV“ existiert, beantwortet Prof. Kurth, der während dieser Zeit Präsident des RKI war, vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten, die Tatsachenfragen von Dr. Lanka mit Tatsachenbehauptungen, dass das „HIV“ direkt nachgewiesen, der Direktnachweis des „HIV“ u.a. durch Montagnier (1983), Gallo (1984) und Racz (1991) publiziert worden ist, die Tests geeicht und gültig sind und das „HIV“ fotografiert worden ist.
Und diese dreiste, verlogene, völkermörderische Tatsachenaussage bekräftigte Prof. Kurth durch Eid.
Ein Meineid ist ein Verbrechen. Das Gesetz bestimmt eine Mindeststrafe von einem Jahr Haft für einen Meineid.
Die hohe staatliche Position und sein hohes Ansehen berechtigten Prof. Kurth nicht zu einem Meineid, um den AIDS-Völkermord zu schützen.
Die hohe staatliche Position von Prof. Kurth berechtigte die Staatsanwaltschaft Berlin nicht zur Einstellung des Verfahrens gegen Prof. Kurth.
Der Meineid wird deswegen nicht verfolgt, damit der AIDS-Völkermord ungehindert fortgesetzt werden kann.
Es stellt sich die Frage, ob wir unser Leben und das Leben anderer weiterhin diesen Kriminellen in der deutschen Justiz und den Gesundheitsbehörden in der BRD ausliefern wollen und sollen.
Es zwingt sich die Frage auf, ob wir uns das Lebensrecht und unsere Möglichkeit auf Zukunft weiterhin durch kriminelle, lebenszerstörende Lügner entziehen lassen wollen und uns allenfalls wirkungslos aktionistisch und kritizistisch beschäftigen (lassen) wollen.
Die Zeiten, in denen jemand auch nur vermuten könnte, die Staatsanwälte und Richter in der BRD wüssten und wollten nicht, was sie tun, gehören der Vergangenheit an.
Tatsächlich wissen und wollen Staatsanwälte und Richter in der BRD, was sie tun und schützen bewusst und unbedingt vorsätzlich Verbrechen der „Großen“ in Bedienung der Interessen der „Großen“, insbesondere der „Großen“ im Hinter- und Untergrund.
Das ist in den Büchern, die im klein-klein-verlag erschienen sind, exemplarisch am Umgang der Justiz in der BRD mit AIDS und Impfen seit 1996 bewiesen.
Infolge unserer klein-kleinen Handlungen bewies die Justiz in der BRD öffentlich ihre lebenszerstörende, staatskriminelle Absicht, insbesondere in Dortmund, Rosenheim, Stuttgart, Bautzen und Berlin.
Die vorsätzlich durchgeführte Beseitigung der freiheitlich-demokratischen Staatsordnung in der BRD durch die Justiz, die das Grundgesetz (GG) zwingend verlangt, schreitet in der BRD ungehindert hurtig voran.
Wer heute noch glaubt, dass Individualrettung vor dieser kriminellen Justiz und deren gewollten Auswirkungen möglich sei, kann morgen schon eines Besseren belehrt werden, wenn er plötzlich unmittelbares oder mittelbares Opfer dieser kriminellen Justiz wird, beispielswiese infolge der zunehmenden Zwangsimpfungen, die in einem uns bekannten Fall in Schleswig-Holstein einen tödlichen Ausgang nahm.
Machen wir uns nichts vor:Nicht aus Tugend, sondern aus Mangel an Gelegenheit haben viele Staatsanwälte und Richter, aber auch Staatsbedienstete insbesondere in den Gesundheitsbehörden, keine Menschen an der Mauer in Berlin erschossen, keine Juden mit der Spitzhacke erschlagen und sich dann noch darüber empört, dass „das Schwein sich gewehrt hat“ und keine Behinderten zur Ermordung freigegeben.
Mahatma Gandhi sagte einmal:
„Wenn man nur die Wahl hat zwischen Feigheit oder Gewalt, würde ich zur Gewalt raten.“
Wir müssen uns mittlerweile angesichts dieser im klein-klein-verlag dokumentierten Justizwirklichkeit in der BRD fragen, ob es Feigheit ist, wenn wir keine Molotow-Cocktails in die Justizgebäude werfen und immer die Richtigen treffen würden, da alle in der Justiz Tätigen sich, und sei es durch schweigende Duldung, an dieser immer mehr das Lebensrecht zerstörenden Kriminalität der Justiz in der BRD beteiligen.
Trotzdem raten wir weder zur Duldung, noch zur Feigheit, noch zum Werfen von Molotow-Cocktails.
Wir raten zu einem ernsthaften Bemühen um „andere Abhilfe“ im Sinne des Widerstandsrechts nach Grundgesetz (GG) Art. 20 Abs. 4.
Wir wollen keine Gewalt. Wir wollen weder Gewalt durch die kriminelle Justiz, die tödliche Gewalt gegen Menschen zulässt, noch wollen wir Gewalt gegen Menschen in der Justiz.
Aber jeder, der diesen klein-kleinen Newsletter erhält, hat ein Recht auf Leben und einen Anspruch auf staatlichen Schutz vor krimineller Gewalt.
Und diesen Anspruch haben die Kinder und Enkelkinder auch.
Jeder hat das Recht zum Schutz seines Lebens, auch zum Schutz vor Angriffen auf sein Leben, denen sich niemand individuell entziehen kann. Dieser gesunde Egoismus ist der Kern des Widerstandsrechts nach GG Art. 20 Abs. 4.
Das, was durch die Justiz mit HIV und AIDS, sowie mit Impfen geschieht, ist nur der Vorgeschmack darauf, was auf uns zukommen wird, wenn dieser Staatskriminalität und insbesondere dieser Justizkriminalität nicht durch lebenswillige Staatsbürger Einhalt geboten wird.
Diese tiefe Kenntnis der Wirklichkeit ließ Ivan IIlich zu dem Schluss kommen, dass es keine Chance auf Zukunft gibt und die Menschheit schnellstmöglich von diesem Planeten verschwinden muss, damit nicht die ganze Schöpfung zerstört wird.
Diese Erkenntnis von Ivan Illich ist eine Grundlage von klein-klein.
Im Jahre 2000, also vor nun bald 10 Jahren, wurde erstmalig die Frage nach den Beweisen (Virusbeweise, bakterielle Verursachungsnachweise), die die staatliche Impfpolitik in der BRD rechtfertigen, gestellt und damit nach fünf Jahren die 1995 erstmalig gestellte „HIV“-Beweisfrage auf das Impfen ausgedehnt. Nicht aus Trotz, sondern trotzdem haben wir den begonnenen Weg fortgesetzt.
Diese vorsätzlich lebenszerstörende, menschheitsvernichtende Kriminalität, die die Justiz in der BRD in den letzen 15 Jahren in ihrem Umgang mit HIV und Impfen offenbarte, konnten aber auch wir , als Stefan Lanka und ich uns vor 15 Jahren zum ersten Mal begegneten, uns in unserer lebhaftesten Phantasie nicht vorstellen.
Zur Erinnerung:Nach dem Meineid von Prof. Kurth, ehemaliger Präsident des RKI, in dem Verfahren gegen Stefan Lanka am 24.3.2009 vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten, hatten verschiedene lebenswillige Staatsbürger Strafanzeige gegen Prof. Kurth gestellt.
Anfangs versandte die Staatsanwaltschaft Berlin individuelle Rückweisungen gegen die Anzeigen des Verbrechens des Meineids von Prof. Kurth mit der Begründung, dass unterschiedliche Meinungen zu naturwissenschaftlichen Fragen kein Einschreiten der Strafverfolgungsbehörden rechtfertigen.
Jetzt hat die StA Berlin mit einem gleichlautenden Schreiben vom 30.12.2009 alle Strafanzeigen zurückgewiesen.
Tatsache ist:Dr. Stefan Lanka hatte an Prof. Kurth Tatsachenfragen gestellt und ihn nicht nach seiner Meinung oder einer Auslegung von Forschungsergebnissen gefragt.
Prof. Kurth hat mit Tatsachenbehauptungen und nicht mit Auffassungen oder Auslegungen, die er als solche kenntlich gemacht hätte, geantwortet.
Durch Eid bekräftigte Prof. Kurth vor Gericht seine Behauptung, dass das HIV direkt nachgewiesen, der Direktnachweis bei Montagnier (1983), Gallo (1984) und Razc (1991) publiziert worden ist, die Tests geeicht und gültig sind und Fotos des „HIV“ existieren.
Das RKI dagegen verbreitete im Internet, dass durch Dr. Lanka mit seiner Forderung nach Erfüllung des Goldstandards, also des Direktnachweises des „HIV“, eine wissenschaftlich nicht gerechtfertigte Messlatte gelegt wird.
Das war der kriminellen Berliner Staatsanwaltschaft bekannt, als sie den Meineid von Prof. Kurth schützte, der dem Schutz des globalen AIDS-Völkermords diente und dient.
Die weltweite Besonderheit des „HIV“:Die Behauptung der biologischen Existenz des „HIV“ beruht nicht auf Wissenschaft, sondern auf einem politischen Diktat, in der subtilen Diktatur der US-Regierung über die gegenwärtige Menschheit.
Am 23.4.1984 verkündete die US-Regierung weltweit, dass der (damalige) Regierungsforscher, Dr. Gallo, ein Virus im Zusammenhang mit dem Krankheitssyndrom AIDS entdeckt hatte.
Plötzlich behaupteten alle sog. Fachwissenschaftler und alle Regierungen in den westlichen Industrienationen den erfolgten wissenschaftlichen Nachweis des HIV.
Die globale Dimension der weltweiten Sondersituation in Deutschland:Nachdem die australische Perth-Group 1993 zaghaft angedeutet hatte, dass das HIV niemals nachgewiesen worden ist und die Tests deshalb nicht aussagegültig sein können, veröffentlichte Dr. rer. nat. Stefan Lanka im Dez. 1994 eine Publikation mit dem Untertitel „Bisher konnte der HI-Virus nicht isoliert werden“ und legte dar, dass weder Montagnier (1983) noch Gallo (1984) in ihren Publikationen die biologische Existenz eines Virus nachgewiesen haben.
Dr. Lanka entlarvte die US-Regierung als völkermörderischen Lügner, ohne dies in seiner Publikation zu nennen.
Weltweit erstmalig stellte ich (Karl Krafeld) nach damals 10jähriger völkermörderischer HIV-US-Diktatur, auf der Grundlage der sachlichen Darstellung von Dr. Lanka, ohne diese allerdings zu nennen, am14.2.1995 an die für die AIDS-Propaganda (US-Propaganda) zuständige staatliche Stelle in der BRD die Kernfragen nach dem publizierten, wissenschaftlichen Beweis des HIV, nach dem publizierten Foto des isolierten HIV.
Am 9.3.1995 log mich (Karl Krafeld) die Bundesoberbehörde in der BRD, das Robert- Koch-Institut (RKI), das für die wissenschaftlichen Grundlagen der staatlichen Behauptung der biologischen Existenz des „HIV“ zuständig ist, in angeblicher Beantwortung meiner Frage dreist an, dass Fotos des isolierten HIV in den Publikationen von Montagnier (1983) und Gallo (1984) veröffentlicht sind.
Diese dreiste, tödliche, völkermörderische Lüge des RKI duldete ich nicht.
Sie wurde jedoch durch das Bundesgesundheitsministerium und durch den Deutschen Bundestag wider besseres Wissen aufrechterhalten, was ich ebenfalls nicht duldete.
Diese staatliche Verlogenheit wurde wider besseres Wissen durch die kriminelle Justiz in Dortmund in zwei gegen mich gerichteten Gerichtsverfahren vertuscht.
Die Justiz unterwarf sich in diesen Verfahren vorsätzlich der US-Diktatur zum Völkermordverbrechen, der die Regierungen in der BRD willig folgten.
In den letzten 14 Jahren bewiesen die Zuständigen, insbesondere in den Gesundheitsbehörden und in der Justiz, die mit dem US-HIV-Verbrechen konfrontiert worden waren, dass bei keinem von ihnen Tötungshemmungen greifen, wenn die Tötungen in Bedienung der Interessen der US-Regierung erfolgen und weltweit alle anderen hierbei mitmachen, von ihnen aber nicht erwartet wird, dass sie unmittelbar mit dem Messer zustechen und Menschen abschlachten müssen, sondern nur, ähnlich den Logistikern des Holocausts, als „weiße Kragen-Täter“, als Schreibtischtäter, töten sollen.
Das ist die deutsche Grundhaltung, die während der Nazizeit in den Gesundheitsbehörden und in der Justiz wirkte und die nach 1945 durch die Befreiung durch die Amerikaner, zumindest in der BRD im Jahre 1949, angeblich plötzlich, als hätte schlagartig eine genetische Veränderung der Deutschen in den Gesundheitsbehörden und in der Justiz stattgefunden, überwunden war.
Infolge der aufbauenden kausalen Kette meiner (Karl Krafeld) bzw. unserer Nichtduldung der völkermörderischen Lüge des RKI vom 9.3.1995, infolge meiner Frage nach dem Foto des isolierten HIV vom 14.2.1995, leistete Prof. Kurth, um den Völkermord und die völkermörderische Diktatur der USA seit 1984 zu erhalten, einen Meineid, in der Sicherheit, durch die kriminelle Justiz in der BRD niemals zur Verantwortung gezogen zu werden.
Jetzt deckt die Staatsanwaltschaft Berlin durch eine wortgleiche, mehrfach versandte Mitteilung über die Einstellung des Verfahrens gegen Prof. Kurth diesen Meineid.
Der Staatsanwaltschaft Berlin ist bewusst, dass sie das machte, um die Bevölkerung der BRD der völkermörderischen US-Diktatur auszuliefern, vor allem aber um den millionenfachen AIDS-Völkermord in Afrika zu vertuschen.
Wer heute noch meint, die Staatsanwaltschaft Berlin wollte und wüsste nicht, was sie tat und tut, der kennt die Justiz in der BRD nicht und lebt in einem Irrtum, der auch für ihn, für seine Kinder und Enkelkinder, selbstverständlich auch in ganz anderen Bereichen als AIDS, tödliche Folgen haben kann und absehbar tödliche und zerstörerische Folgen haben wird, wie die durch die Justiz gedeckte, gesetzwidrig durchgeführte Zwangsimpfung in Sachsen (Bautzen) beweist.
Wer glaubt, vor den staatlichen Angriffen auf sein Lebensrecht sei ein individueller Schutz möglich, der lebt in einem Irrtum, vor dessen möglichen tödlichen Folgen er sich nicht schützen kann, wie ein konkreter Fall einer Zwangs-Krebs-Therapie beweist, bei dem die Medizinkritiker ungerührt und sich zum Schein empörend zuschauten, anstatt diesem Menschen zu helfen.
Die Lage, soweit es um einen möglichen individuellen Schutz des eigenen Rechts auf Leben geht, scheint nicht ernst zu sein, weil sie hoffnungslos erscheint.
Wer in dieser Situation als ein sich aufgeklärt dünkender Medizinkritiker die Möglichkeit des individuellen Lebensschutzes behauptet, der lügt.
Er belügt vielleicht sogar sich selbst, mit möglichen tödlichen Folgen für sich selbst.
Es zwingt sich die Frage auf, die eine ehrliche Antwort erfordert:
„Ist Feigheit oder sind Molotow-Cocktails die einzige Alternative zur Auslieferung seines Lebens und das anderer an die Lebenszerstörer, deren global kriminelles Handeln in der BRD außerdem (noch) durch eine kriminelle Justiz unterstützt wird?
Andererseits:
Wenn es gelingt, exemplarisch an HIV, exemplarisch an der Verurteilung des Meineids von Prof. Kurth, die Verlogenheit, an nur einem Punkt, aber an einem global bedeutenden Punkt, zu stoppen, dann ist der Weg frei, damit auch das globale Impfverbrechen, das lebenszerstörende globale Gentechnologie-Verbrechen, das Krebs-Lüge-Verbrechen usw.usw. wie ein Kartenhaus zusammenfällt, damit Leben wieder lebenswert wird.
Wenn außerdem Ehrlichkeit im Gesundheitswesen durchgesetzt würde, was durchaus mit den Menschenrechten, mit dem Grundgesetz, den Verfassungen und dem Gesetz in der BRD vereinbar wäre, wäre das ganz erheblich kostensenkend.
Jedoch mit tödlicher Verlogenheit, der Explosion der Krankenkassenbeiträge entgegenzuwirken ist illusorisch. Problematisch ist lediglich, bei Ehrlichkeit im Gesundheitswesen die Pharmaaktien auf dem heutigen hohen Stand zu halten.
Aber alles kann man ja auch nicht haben.
Nachfolgend wird für lebenswillige Menschen eine Alternative zur Feigheit und zu Molotow-Cocktails genannt, die wert sein könnte, ehrlich und ernsthaft durchdacht zu werden.
Ohne bewusste Entscheidung für das Leben, wird allerdings niemand aus gesundem Egoismus, für seinen eigenen Lebensschutz und für den anderer (GG Art. 2 Abs. 2, Satz 1) sowie für den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen künftiger Generationen (GG Art. 20 a) eintreten.
Hätte die Staatsanwaltschaft Berlin die Strafverfolgung des Meineids ernsthaft aufgenommen, dann wäre schon heute der Ausstieg aus dem AIDS-Verbrechen wirksam eingeleitet worden.
Es geht nicht mehr um irgendwelche wirkungslosen Protestbekundungen.
Es geht darum, durch Wahrnehmung des staatsbürgerlichen Rechts und der moralischen staatsbürgerliche Pflicht bei der Strafverfolgungsbehörde ein Verbrechen anzuzeigen und hierdurch die kriminelle Staatsanwaltschaft in der BRD, in Berlin, zu immer klareren Beweisen ihrer kriminellen lebenszerstörerischen Absicht zu zwingen.
Wer sich als Leser dieses Newsletters darüber empört, dass in dem vorliegenden Text die raue Wirklichkeit der kriminellen Staatsanwaltschaft wiederholt genannt wurde, tritt für die Absurdität ein, die Rauheit der Wirklichkeit ließe sich durch Verschweigen, Verharmlosung oder durch Leugnen und Lügen beseitigen.
Die Rauheit der Wirklichkeit der Justiz in der BRD nannte erstmalig im Jahre 2008, über 50 Jahre nach Gründung der BRD, Richter a.D. Frank Fahsel, der über 30 Jahre lang Richter am Landgericht Stuttgart war.
Der ehemalige Richter offenbarte die Normalität der Rechtsbrüche und des Verbrechens der Rechtsbeugungen in der Justiz in der BRD. Er gab zu, dass er viele Staatsanwälte und Richter erlebt habe, die man schlicht als kriminell bezeichnen könne. Er bekannte, dass diese Normalität der kriminellen Justiz in der BRD systemkonform ist und die Kriminalität der Justiz in der BRD von innen her nicht überwunden werden kann.
Folge dieser Veröffentlichung waren ebenso begeisterte wie wirkungslose, die kriminelle Justiz stabilisierende Kommentare.
Wenn die Kriminalität der Justiz in der BRD nicht von innen heraus beseitigt werden kann, ähnlich wie die Kriminalität der Impfstoffhersteller nicht aus der Pharmaindustrie heraus beseitigt wird, dann kann die Kriminalität in der Justiz nur von außen durch Staatsbürger beseitigt werden .
Es ist also wichtig, dass Staatsbürger die Straffreiheit dieses Meineids von Prof. Kurth nicht dulden und hartnäckig Strafanzeige stellen, damit zu mindestens die Justiz die kriminelle Energie in ihren Reihen mit den Zurückweisungen der Strafanzeigen immer offener beweist, damit die dreiste kriminelle Verlogenheit der Staatsanwaltschaft Berlin immer transparenter wird.
Das muss bis zu dem Punkt getrieben werden, an dem die kriminelle Staatsanwaltschaft Berlin, exemplarisch für alle kriminellen Staatsanwälte in der BRD, die Grenzen der rechtsstaatlichen Tarnung überschreitet, ihre Kriminalität
noch viel offener beweist, bis zu dem Punkt, an dem deren Kriminalität bei einigen Politikern, Medien und noch viel mehr Staatsbürgern die Grenze der Duldung überschreitet.
Es mag sein, dass Staatsanwälte in der BRD dann, wenn es um die Verfolgung von Eierdieben geht, pflichtgemäß entsprechend Gesetz und Recht handeln.
In Konfliktsituationen zwischen den Anforderungen von Herrschaft und Gesetz, entfaltet sich bei allen Staatsanwälten aber ihre kriminelle Energie, vorsätzlich zugunsten der Herrschaft und gegen Gesetz und Lebensrecht verstoßend. Das ist in den Publikationen des klein-klein-verlags, exemplarisch am Umgang der Justiz mit AIDS und Impfen in den letzten Jahren bewiesen worden.
Dieses auf krimineller Energie beruhende Justizsystem in der BRD, das sich in 60 Jahren gefestigt hat, braucht zur Abschaffung ihrer hartnäckigen kriminellen Justizenergien lebenswillige Staatsbürger.
In fünf Minuten lässt sich das nicht bewerkstelligen.
Erst dann, wenn der erste Staatsanwalt und der erste Richter in der BRD tatsächlich strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, besteht in der BRD eine Chance auf Rechtsstaatrealisierung, die das Grundgesetz verlangt.
Wer glaubt, dass der Schutz seines Lebens in der BRD ohne Realisierung des Rechtsstaates möglich wäre, ist Opfer eines gefährlichen Aberglaubens mit tödlichen Folgen für ihn.
Konzentrierte, zielbezogene, staatsbürgerliche Hartnäckigkeit dagegen könnte tatsächlich eine aussichtsreiche Alternative zu Feigheit und Molotow-Cocktails sein.
Von dieser möglichen Alternative ist klein-klein überzeugt.
Die Freiheit hierzu haben nur lebenswillige Staatsbürger, die sich für ein Leben auf diesem Planten entschieden haben.
Der am 24.3.2009 durch Prof. Kurth geleistete Meineid ist die Folge des schon 14 Jahre dauernden Zusammenwirkens zwischen Stefan Lanka und mir (Karl Krafeld).
Die Strafvereitelung dieses Meineids durch die Staatsanwaltschaft Berlin ist der erzwungene Höhepunkt dieser jetzt 15 Jahre langen Zusammenarbeit zwischen uns und anderen lebenswilligen Menschen, auf dem der Staat BRD seine Unredlichkeit zugibt. Ohne äußere Einwirkung wird die Justiz in der BRD derartige Beweise ihrer
kriminellen lebenszerstörenden Absicht nicht erbringen.
Zu den Anhängen:
Im Anhang ist das Schreiben der kriminellen Staatsanwaltschaft Berlin wiedergegeben, mit der sie das Verbrechen des Meineids von Prof. Kurth schützt, das auf der AIDS-Virus-Lüge der US-Regierung beruht.
Diesem US-Völkermord sind seit dem Meineid von Prof. Kurth alleine in Afrika nach offiziellen Angaben jährlich mindestens 2 Millionen Menschen zum Opfer gefallen. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat sich mittlerweile zum vorsätzlichen Mittäter an diesem Völkermord gemacht.
Im Anhang ist ein Vorschlag zugänglich, den ich für eine sehr umfangreich begründete Beschwerde an die Generalstaatsanwaltschaft erstellt habe.
Diesen Vorschlag könnten diejenigen verwenden, die Strafanzeige gestellt hatten und von der StA Berlin die Zurückweisung mit Datum vom 30.12.2009 erhalten haben.
Es wäre gut, wenn diese gesamte Begründung in einer Beschwerde erfolgen würde.
Die Beschwerde kann allerdings auch mit nur einem Punkt begründet werden.
Wichtig ist, dass Beschwerde eingelegt wird, um von der Berliner Justiz weitere Beweise ihrer Unredlichkeit zu erwirken.
Diese umfangreiche Begründung der Beschwerde ist gleichzeitig eine Zusammenfassung unserer erreichten Ergebnisse, wenn jemand neu in unsere Arbeit Einblick nehmen will.
Im Anhang ist auch ein Vorschlag für eine Strafanzeige gegen Prof. Kurth, an die Staatsanwaltschaft Berlin angehängt.
Jeder kann eine solche Strafanzeige stellen.
Die Strafanzeige muss frühzeitig innerhalb der Verjährungszeit gestellt werden. Bei dem Verbrechen des Meineids beträgt die Verjährungszeit 5 Jahre und endet für Prof. Kurth am 23.3.2014.
Der Vorschlag enthält die Kernaussage des Verbrechens des Meineids von Prof. Kurth und nimmt insbesondere die bekannt gewordenen verlogenen, staatsanwaltschaftlichen Argumente der Zurückweisung durch die Staatsanwaltschaft vorweg und zwingt die Staatsanwaltschaft Berlin dazu, neue Lügen zu erfinden und ihre Verlogenheit mit neu erfundenen, staatsanwaltschaftlichen Lügen zu beweisen.
Es kommt darauf an, dass der kriminellen Justiz die Lügen ausgehen.
Das hat Aussicht auf Erfolg, wenn der einzelne nicht meint, die anderen würden das schon tun, so dass niemand etwas tut.
Wenn das „HIV-Verbrechen“ zerbricht, dann löst das einen Dominoeffekt aus.
Globale Verbrechen, auch die globalen Verbrechen der US-Regierung, müssen am nationalen Recht zerbrechen.
Wer darauf wartet, dass die Bundesregierung, irgendeine andere Regierung, die Pharmaindustrie, die Finanzwirtschaft oder sonstige tatsächlich oder vermeintlich Herrschende von sich aus aufgeben, der wird zwar nicht ewig, aber bis zum Ende seines Leben und zum schnellen Ende der Menschheit vergeblich darauf warten.
Unsere beabsichtigte Revolution kann nur durch Menschen im Volk eingeleitet werden, die sich für das Leben entschieden haben.
Genau das ist der klein-kleine Weg, der bisher gegangen wurde und mit Aussicht auf Erfolg weiter gegangen werden muss.
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Dateianhänge und Links zu dem vorhergehenden Text:Staatsanwaltschaft (StA) Berlin (Dateianhang als PDF am Ende dieses Textes)
Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Prof. Kurth wegen des Vorwurfs des Meineids.
Vorschlag an die Generalstaatsanwaltschaft (GStA) Berlin (Dateianhang als Word-Datei am Ende dieses Textes)
Umfangreich begründeter Vorschlag für eine Beschwerde an die GStA Berlin.
Vorschlag an die StA Berlin (Dateianhang als Word-Datei am Ende dieses Textes)
Vorschlag für eine Strafanzeige gegen Prof. Kurth wegen Meineid.
Die mittlerweile bekannt gewordenen Argumente des verlogenen, staatsanwaltschaftlichen Abweisens sind in diesem Vorschlag vorweggenommen.
Internet:
http://www.klein-klein-media.de // Videos // Vorträge
Meineid von Kurth // Video // Dokumente Meineid
In dem Videovortrag erfolgt der ausführlich begründete Beweis, dass Prof. Kurth diesen Meineid vorsätzlich geleistet hat.
Die auf dem Vortrag vorgelegten Beweisdokumente können heruntergeladen werden.
Justiz gegen Dr. Lanka // Video // Dokumente
In dem Videovortrag sind anhand von Dokumenten das rechtswidrige Verhalten der Berliner Justiz und die Normalität der kriminellen, lebenszerstörenden Verlogenheit der Berliner Justiz dokumentiert.
Die auf dem Vortrag vorgelegten Dokumente können heruntergeladen werden.
Internet:
http://www.klein-klein-verlag.de (mit Online-Shop)
Verlagsseite, Gesamtprogramm
Insbesondere das Buch:
Karl Krafeld und Stefan Lanka
„AIDS ist das Verbrechen“Kurzvideo zum Buch
Hinweise auf den Inhalt des Buches
Irgendein Link zur Aussage von Richter Frank Fahsel (Interneteingabe: Richter Frank Fahsel.): ”Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht “kriminell” nennen kann”
Selbstverständlich kann dieser Newsletter an Menschen, die leben wollen und sich für das Leben entschieden haben, weitergeleitet werden, damit die minimalen Restchancen für ein „Leben mit Zukunft“ tatsächlich wahrgenommen werden.
Für das klein-klein-Team
Karl Krafeld