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Am
24.03.2009 behauptete Prof. Reinhard Kurth auf ganz klare Tatsachenfragen
zum Existenznachweis des HIV die Tatsache, dass das HIV direkt nachgewiesen
ist, der Nachweis bei Montagnier und Gallo publiziert worden ist, die
HIV-Tests damit am ganzen Virus geeicht sind und das HIV fotografiert
worden ist. Diese Aussage erfolgte vor dem Amtsgericht Tiergarten in Berlin.
Diese Aussage erfolgte in einem Strafverfahren gegen Dr. Lanka, dem ein
Strafantrag des Prof. Kurth zugrunde lag. Die Wahrheit dieser Tatsachenaussage
bekräftigte Professor Kurth durch Eid vor Gericht.
Prof.
Kurth war von 1996 bis 2007 Präsident des Robert Koch-Instituts,
also des Instituts, das im Internet verbreitet, dass die von Dr. Lanka
gestellte Forderung nach Erfüllung des Goldstandards, also des Direktnachweises
des HIV, nicht erfüllt und eine wissenschaftlich nicht gerechtfertigte
Messlatte ist.
Vor Gericht behauptet er plötzlich das Gegenteil.
Von
1986 bis 2001 war Prof. Kurth Präsident des Paul Ehrlich-Instituts
(PEI). Das PEI war und ist für die Zulassung des sog. AIDS-Tests
zuständig. Prof. Kurth war über 20 Jahre der Hauptverantwortliche
für AIDS zuständige Staatsbedienstete der BRD. Vor Gericht bezeichnete
er sich als Virologe.
Meineid
des Prof. Kurth:
Das RKI verbreitete unter der Präsidentschaft des Prof. Kurth im
Internet, dass der Goldstandard, also der Direktnachweis des HIV, nicht
erfüllt ist, dass HIV also nicht direkt nachgewiesen worden ist,
weil der Goldstandard wissenschaftlich nicht gerechtfertigt sei. Und Prof.
Kurth behauptet vor Gericht eidlich bekräftigt als Tatsache, damit
Dr. Lanka überhaupt verurteilt werden konnte, dass bei Montagnier
und Gallo der Goldstandard, also der Direktnachweis des HIV erfolgt sei.
Um
die Aussage des Dr. Stefan Lanka zu entkräften, lässt Prof.
Kurth im Internet die Aussage verbreiten, dass die Forderung
nach dem Direktnachweis wissenschaftlich nicht gerechtfertigt sei
und behauptet vor Gericht das genaue Gegenteil dieser öffentlichen
Aussage, weil nur dann Dr. Stefan Lanka verurteilt werden konnte.
Hätte Prof. Kurth vor Gericht dasselbe ausgesagt, was er schon jahrelang
zuvor übers das Internet verbreiten ließ, hätte Dr. Stefan
Lanka nur freigesprochen werden können, und Prof. Kurth hätte
umgehend wegen nachweislicher Beteiligung an Tötungen mittels vorsätzlicher
Irreführung der Bevölkerung verhaftet werden müssen.
Das
ist der zweifelsfreie Meineid des Prof. Kurth, der nach dem Strafgesetzbuch
ein Verbrechen darstellt und nicht unter 1 Jahr Haft bestraft wird.
Videos
zum Meineid und zum Strafverfahren, in dem der Meineid getätigt wurde:
Meineid
Verfahren
Staatsanwaltschaft Berlin:
Die Staatsanwaltschaft Berlin (Aktenzeichen: 52Js3763/09) sichert dieses
Verbrechen des Meineides mit der Behauptung, Prof. Kurth habe nur seine
Auffassung und Meinung und Auslegung von Forschungsergebnissen vor Gericht
ausgesagt. Die Staatsanwaltschaft zieht sich also darauf zurück,
dass kein Meineid vorläge, weil Prof. Kurth nur eine Meinung aber
keine Tatsachenbehauptungen geäußert habe.
Nur
auf Grundlage einer Meinung kann man nicht verurteilen. Meinungsaussagen
werden auch nicht vereidigt. Prof. Kurth ist aber vereidigt worden.
Gleichzeitig legt die Staatsanwaltschaft ihr Wissen dar, dass die Forschung
im Bereich HIV/AIDS nicht abgeschlossen ist. Die zugrunde liegende Frage
und die Antwort des Prof. Kurth bezog sich nicht auf AIDS, oder ob HIV
AIDS verursacht, sondern ausschließlich darauf, ob denn die Existenz
des HIV nachgewiesen worden ist durch Direktnachweis (Isolation, Fotografie,
biochemische Analyse). Die Aussage der Staatsanwaltschaft kann bei diesem
Sachverhalt nur dahingehend verstanden werden, dass die Staatsanwaltschaft
ganz genau weiß, dass die Forschung, ob ein AIDS-Virus direkt nachgewiesen
ist oder nicht, nicht abgeschlossen ist.
Wenn über 25 Jahre lang die Existenz eines Virus als absolute Tatsache
behauptet wird, es aber nach 25 Jahren immer noch niemanden gibt, der
einen Existenznachweis dieses Virus benennen/vorzeigen kann, ist dadurch
auf jeden Fall abschließend zu sagen, dass über 25 Jahre vorsätzlich
gelogen wird, da immer etwas als bewiesen behauptet wird, für das
keiner einen Beweis vorlegen kann.
Die
Staatsanwaltschaft in Berlin sichert diese Lüge durch Strafvereitelung
des Meineides (Verbrechen) des Prof. Reinhard Kurth, Expräsident
des RKI.
Diese Staatsanwaltschaft in Berlin stellt das Diktat der US-Regierung
vom 23.04.1984 über das demokratisch legitimierte Gesetz in der BRD,
dass die Staatsanwaltschaft zur Strafverfolgung des Prof. Kurth verpflichtet.
Die Staatsanwaltschaft weigert sich, dieses Verbrechen strafrechtlich
zu verfolgen.
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