Am 24.03.2009 behauptete Prof. Reinhard Kurth auf ganz klare Tatsachenfragen zum Existenznachweis des HIV die Tatsache, dass das HIV direkt nachgewiesen ist, der Nachweis bei Montagnier und Gallo publiziert worden ist, die HIV-Tests damit am ganzen Virus geeicht sind und das HIV fotografiert worden ist. Diese Aussage erfolgte vor dem Amtsgericht Tiergarten in Berlin. Diese Aussage erfolgte in einem Strafverfahren gegen Dr. Lanka, dem ein Strafantrag des Prof. Kurth zugrunde lag. Die Wahrheit dieser Tatsachenaussage bekräftigte Professor Kurth durch Eid vor Gericht.

Prof. Kurth war von 1996 bis 2007 Präsident des Robert Koch-Instituts, also des Instituts, das im Internet verbreitet, dass die von Dr. Lanka gestellte Forderung nach Erfüllung des Goldstandards, also des Direktnachweises des HIV, nicht erfüllt und eine wissenschaftlich nicht gerechtfertigte Messlatte ist.
Vor Gericht behauptet er plötzlich das Gegenteil.

Von 1986 bis 2001 war Prof. Kurth Präsident des Paul Ehrlich-Instituts (PEI). Das PEI war und ist für die Zulassung des sog. AIDS-Tests zuständig. Prof. Kurth war über 20 Jahre der Hauptverantwortliche für AIDS zuständige Staatsbedienstete der BRD. Vor Gericht bezeichnete er sich als Virologe.

Meineid des Prof. Kurth:
Das RKI verbreitete unter der Präsidentschaft des Prof. Kurth im Internet, dass der Goldstandard, also der Direktnachweis des HIV, nicht erfüllt ist, dass HIV also nicht direkt nachgewiesen worden ist, weil der Goldstandard wissenschaftlich nicht gerechtfertigt sei. Und Prof. Kurth behauptet vor Gericht eidlich bekräftigt als Tatsache, damit Dr. Lanka überhaupt verurteilt werden konnte, dass bei Montagnier und Gallo der Goldstandard, also der Direktnachweis des HIV erfolgt sei.


Um die Aussage des Dr. Stefan Lanka zu entkräften, lässt Prof. Kurth im Internet die Aussage verbreiten, dass die Forderung nach dem Direktnachweis wissenschaftlich nicht gerechtfertigt sei und behauptet vor Gericht das genaue Gegenteil dieser öffentlichen Aussage, weil nur dann Dr. Stefan Lanka verurteilt werden konnte.
Hätte Prof. Kurth vor Gericht dasselbe ausgesagt, was er schon jahrelang zuvor übers das Internet verbreiten ließ, hätte Dr. Stefan Lanka nur freigesprochen werden können, und Prof. Kurth hätte umgehend wegen nachweislicher Beteiligung an Tötungen mittels vorsätzlicher Irreführung der Bevölkerung verhaftet werden müssen.


Das ist der zweifelsfreie Meineid des Prof. Kurth, der nach dem Strafgesetzbuch ein Verbrechen darstellt und nicht unter 1 Jahr Haft bestraft wird.

Videos zum Meineid und zum Strafverfahren, in dem der Meineid getätigt wurde:

Meineid
Verfahren


Staatsanwaltschaft Berlin:

Die Staatsanwaltschaft Berlin (Aktenzeichen: 52Js3763/09) sichert dieses Verbrechen des Meineides mit der Behauptung, Prof. Kurth habe nur seine Auffassung und Meinung und Auslegung von Forschungsergebnissen vor Gericht ausgesagt. Die Staatsanwaltschaft zieht sich also darauf zurück, dass kein Meineid vorläge, weil Prof. Kurth nur eine Meinung aber keine Tatsachenbehauptungen geäußert habe.

Nur auf Grundlage einer Meinung kann man nicht verurteilen. Meinungsaussagen werden auch nicht vereidigt. Prof. Kurth ist aber vereidigt worden.


Gleichzeitig legt die Staatsanwaltschaft ihr Wissen dar, dass die Forschung im Bereich HIV/AIDS nicht abgeschlossen ist. Die zugrunde liegende Frage und die Antwort des Prof. Kurth bezog sich nicht auf AIDS, oder ob HIV AIDS verursacht, sondern ausschließlich darauf, ob denn die Existenz des HIV nachgewiesen worden ist durch Direktnachweis (Isolation, Fotografie, biochemische Analyse). Die Aussage der Staatsanwaltschaft kann bei diesem Sachverhalt nur dahingehend verstanden werden, dass die Staatsanwaltschaft ganz genau weiß, dass die Forschung, ob ein AIDS-Virus direkt nachgewiesen ist oder nicht, nicht abgeschlossen ist.


Wenn über 25 Jahre lang die Existenz eines Virus als absolute Tatsache behauptet wird, es aber nach 25 Jahren immer noch niemanden gibt, der einen Existenznachweis dieses Virus benennen/vorzeigen kann, ist dadurch auf jeden Fall abschließend zu sagen, dass über 25 Jahre vorsätzlich gelogen wird, da immer etwas als bewiesen behauptet wird, für das keiner einen Beweis vorlegen kann.

Die Staatsanwaltschaft in Berlin sichert diese Lüge durch Strafvereitelung des Meineides (Verbrechen) des Prof. Reinhard Kurth, Expräsident des RKI.
Diese Staatsanwaltschaft in Berlin stellt das Diktat der US-Regierung vom 23.04.1984 über das demokratisch legitimierte Gesetz in der BRD, dass die Staatsanwaltschaft zur Strafverfolgung des Prof. Kurth verpflichtet. Die Staatsanwaltschaft weigert sich, dieses Verbrechen strafrechtlich zu verfolgen.